Die Kraftwerke Zervreila AG beabsichtigt, Wasservorkommen im hinteren Lugnez zu fassen und in den bestehenden Anlagen zu nutzen. Dadurch kann ihre Stromproduktion um rund 93 GWh und damit um 18 % erhöht werden. Das Projekt nimmt angemessen Rücksicht auf die Umwelt, ist energiepolitisch von nationaler Bedeutung und weist einen hohen Nutzen für die betroffenen Gemeinden und die Region auf.
Ganze Medienmitteilung zum Downloaden als PDF
Die KWZ beabsichtigt ihre Anlagen auszubauen und zu optimieren. Zu diesem Zweck sollen die Wasservorkommen im oberen Lugnez, auf Gebiet der Gemeinden Vrin und Lumbrein, gefasst und in das unterhalb des Stausees Zervreila gelegene Ausgleichsbecken übergeleitet werden. Dies bedingt den Bau von Wasserfassungen sowie rund 12 km unterirdischer Stollen. Mit diesen rund 37 Mio. m3 zusätzlichem Wasser kann in den bestehenden Anlagen der KWZ im Safiental und in Rothenbrunnen ohne deren Ausbau jährlich ca. 93 GWh Strom zusätzlich produziert werden. Dies entspricht dem Stromverbrauch von ca. 21‘000 Haushalten und wird ein Investitionsvolumen von ca. CHF 80 Mio., vorwiegend in der Bauwirtschaft, auslösen.
Das ursprüngliche Projekt wurde im Jahre 2008 aus ökologischen Gründen und mit Rücksicht auf eine nicht mit 100%-iger Sicherheit auszuschliessende Beeinflussung der Valser Quellen (Therme, Valserwasser) insofern redimensioniert, als dass der gesamte Ostast mit fünf geplanten Fassungen weggelassen wurde. Dadurch erhöht sich gegenüber dem ursprünglichen Projekt die Abflussmenge im Glenner erheblich.
Bezüglich der Einhaltung der Mindest–Restwassermengen kommt der Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) zum Schluss, dass diese gemäss geltendem Gewässerschutzgesetz (GSchG) und nach Massgabe der strengeren Vorschriften bei Neukonzessionierungen an allen geplanten Fassungsstandorten eingehalten, bzw. saisonal sogar überschritten werden. Ebenso wird belegt, dass aus Sicht der Fischlebensräume die Restwassermengen ausreichend sind, die Fischnahrung gegenüber dem Referenzzustand mengenmässig zunehmen wird und das fischereiliche Ertragsvermögen erhalten bleibt.
Gleichzeitig und zusätzlich beabsichtigt die KWZ die Sanierung der bestehenden Wasserfassungen gemäss GSchG aktiv anzugehen.
Zwar liegt der Projektperimeter für die Überleitung Lugnez innerhalb des im kantonalen Richtplan 2002 vorgesehenen Gebiets für eine künftige Wasserkraftnutzung. Weil aber einige Fassungen am Rande eines Gebiets zu liegen kommen, das im Bundesinventar der Landschaften von nationaler Bedeutung (BLN) verzeichnet ist, wurde seitens des Kantons eine Beurteilung durch die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) veranlasst. Die ENHK beurteilt in ihrem Gutachten die für das Projekt notwendigen Bauvorhaben als schwerwiegenden Eingriff in das BLN-Gebiet.
Mit einem Anteil von rund 5 % an dem von der Bundespolitik bis zum Jahre 2030 geforderten Ausbau der Wasserkraft als erneuerbare Energie hat das KWZ–Projekt nationale Relevanz. Dies umso mehr als es sich beim Kraftwerksprojekt um ein Ausbauvorhaben handelt, welches den Betrieb schon vorhandener Anlagen optimiert und der Ausbau ökologisch verantwortbar realisiert werden kann. Insbesondere bei den notwendigen Einlaufbauwerken für die vorgesehenen Wasserfassungen handelt es sich um Bauwerke, welche bei geeigneter Gestaltung von aussen kaum wahrzunehmen sein werden.
Art. 6 des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) räumt allerdings ein, dass auch Vorhaben in einem BLN–Gebiet zugelassen werden können, selbst wenn diese eine schwerwiegende Beeinträchtigung bedeuten würden. Voraussetzung dafür ist, dass den entsprechenden Projekten eine nationale Bedeutung zugesprochen werden kann und das Interesse am Projekt höher wiegt als das Interesse an der ungeschmälerten Erhaltung der Landschaft. Weil es nicht Aufgabe der ENHK ist, eine Interessensabwägung nach Art. 6 NHG vorzunehmen, hat sie davon abgesehen, die energiepolitische und energiewirtschaftliche Relevanz des Vorhabens zu überprüfen und zu beurteilen.
Das Projekt würde nebst den erwähnten Investitionen auch zusätzliche Wasserzinsen und Wasserwerksteuern von über CHF 1.2 Mio./Jahr sowie erhebliche Steuermehreinnahmen generieren. Im Weiteren ist vorgesehen, an die betroffenen Gemeinden 6 GWh Konzessionsenergie zu attraktiven Konditionen abzugeben. Die Versorgungssicherheit im oberen Lugnez würde mit dem Bau einer zusätzlichen Mittelspannungsleitung durch den Stollen beträchtlich erhöht.
Der Technische Bericht sowie der Umweltverträglichkeitsbericht liegen zurzeit für die interessierten Umweltverbände zur Einsicht auf. Diese wurden im Hinblick auf die Realisierung von allfälligen Ersatzmassnahmen zur Einreichung von Vorschlägen eingeladen. Im Weiteren findet mit diesen Organisationen am 9. April 2010 eine separate Informationsveranstaltung statt.
Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sowie einige Feststellungen aus dem Bericht der ENHK werden geprüft und im Nachtrag zum UVB aufgenommen. Dieser Nachtrag wird zusätzlich bei den Gemeinden und beim Kanton eingereicht. Dadurch sollte der Kanton in der Lage sein, innert nützlicher Frist die gewünschte Grobbeurteilung zuhanden der Gemeinden abzugeben.
Sobald die Grobbeurteilung vorliegt, wird KWZ das Konzessionsgesuch mit den notwendigen Unterlagen den betroffenen Gemeinden zuhanden der Orientierungs- und Gemeindeversammlungen einreichen.
Auskünfte:
Kraftwerke Zervreila AG
Clemens Hasler, Geschäftsleiter
Vadianstrasse 59
9000 St. Gallen
Tel. 071 228 40 70