Veröffentlichung der Netzbetreiber

Gemäss Art. 10 und 27 Abs. 4 der Stromversorgungsverordnung (StromVV) sind die Netzbetreiber verpflichtet,
die Netznutzungstarife sowie diverse Richtlinien zu veröffentlichen.

Netznutzungsentgelt KWZ

Netznutzungstarif (2012) Mittelspannung, Netzebene 5 3.01 Rp./kWh *
Netznutzungstarif (2011) Mittelspannung, Netzebene 5 3.09 Rp./kWh *
   
Fernausgelesene Lastgangmessung + Abrechnung (pro Messstelle verrechnet) 100.00 CHF/Monat **

* gerechnetes Netznutzungsentgelt nach Art. 31c Abs. 2 der Revision StromVV.

** wird ab Januar 2012 nicht mehr verrechnet

Blindenergie

Mit den an das Verteilnetz der KWZ angeschlossenen EVU's werden die Bedingungen im Zusammenhang
mit der Blindenergie bilateral festgelegt.

Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen

Die Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen werden an dieser Stelle nicht separat ausgewiesen. Sie sind
definiert in den Wasserrechtsverleihungen (Konzessionen) und diversen Regelungen mit dem Kanton und den
Konzessionsgemeinden. Ob diese auch mit Inkrafttreten des StromVG volle Gültigkeit haben, wird abgeklärt.