Sicherheit: Gefahrenwarnung

Sicherheit bei Spülungen (Gefahrenwarnung)

Es ist gefährlich, sich im Flussbett unterhalb einer Wasserfassung oder Stauanlage aufzuhalten. Der Betrieb der Wasserkraftanlagen kann das Wasser jederzeit anschwellen lassen, auch bei schönem Wetter!

Auskunftsstelle:
Kraftwerke Zervreila AG
Leitstelle Rothenbrunnen
Tel. 081 650 11 33

 

 

 


Gründe für plötzlich steigende Wasserabflüsse:

- Niederschläge, Gewitter
- Spülungen von Wasserfassungen und Becken
- Überlauf von Staubecken (Übermass an Zuflüsse, Ausserbetriebsetzung von Kraftwerken)
- Überlauf von Wasserfassungen (Übermass an Zuflüsse, Ausserbetriebsetzung von Fassungen, Verstopfungen)
- Technische Störungen

Diese Ereignisse sind oft nicht vorsehbar.

- Auch bei schönem Wetter, bei Schliessung einer Wasserfassung (via Fernsteuerung, bei Verstopfung oder
  technischer Störung) wird das Wasser, das vorher in einen Stollen eingeleitet wurde, wieder in sein natürliches
  Flussbett zurückfliessen. Ein volles Staubecken kann überlaufen wenn das untenliegende Kraftwerk ausgeschaltet
  wird. Durch die erwähnten Gründe, kann sich die Abflussmenge innert kürzester Zeit stark erhöhen.

- Bei Niederschlägen, schwellen die Flüsse an, aus natürlichen Gründen und/oder wegen Becken- und/oder
  Wasserfassungsspülungen. Das während der trockenen Periode deponierte Material kann natürliche Sperren
  bilden, die plötzlich brechen und eine Flutwelle auslösen.

- Nach heftigen Niederschlägen können Fassungen mit Sand und Blätter verstopft sein und müssen ausgeräumt
  werden

Die KRAFTWERKE ZERVREILA AG legen fest:

Aufgrund der bestehenden Gefahr von plötzlicher und unvorhersehbarer Anschwellung der Wassermenge raten die Kraftwerke Zervreila AG von jeglichem Aufenthalt in den Gefahrenzonen, talwärts von Wasserfassungen, Staumauern und Kraftwerken ab.

  1. Die Kraftwerke Zervreila AG lehnen jegliche Verantwortung für Unfälle ab.
  2. Auskünfte welche unser Personal bezüglich Spülungen oder anderen vorgesehen Operationen abgibt, haben einzig den Zweck auf die potentielle Gefahr aufmerksam zu machen. Diese Informationen dienen nur zur Orientierung, sind nicht verpflichtend und erteilen auch nicht die Erlaubnis die Gefahrenzonen zu betreten.
  3. Die Kraftwerke Zervreila AG müssen den Betrieb ihrer Anlagen nicht einschränken, um die Ausübung von Tätigkeiten im Gefahrenbereich zu ermöglichen. Wer sich in die Gefahrenzonen begibt, tut dies in eigener Verantwortung.