Medienmitteilung 06.01.2012 Überleitung Lugnez

Projekt Überleitung Lugnez; Eingabe des Konzessionsgesuchs an die Gemeinden

Die Kraftwerke Zervreila AG (KWZ) beabsichtigt, Wasservorkommen im hinteren Lugnez zu fassen und in den bestehenden Anlagen zu nutzen. Dadurch kann ihre Stromproduktion um rund 80 GWh erhöht werden. Das Projekt wurde in enger Zusammenarbeit mit den neuen und bisherigen Konzessionsgemeinden der KWZ und den kantonalen Behörden erarbeitet.

Nach einer Planungszeit von rund 8 Jahren sowie einem Planungsaufwand von rund CHF 3 Mio. hat die KWZ diese Woche das entsprechende Konzessionsgesuch zusammen mit allen notwendigen Unterlagen den betroffenen Gemeinden eingereicht.

Gemäss Bündner Wasserrechtsgesetz liegt die Gewässerhoheit bei den Gemeinden. Die für die Realisierung des Projektes notwendige Wasserrechtsverleihung erfordert deshalb die Zustimmung aller betroffenen 21 Gemeinden, die im Gebiet der Fassungen bis zur Wasserrückgabe beim Zusammenfluss von Vorder- und Hinterrhein bei Reichenau liegen. Ausserdem ist von den bisherigen Konzessionsgemeinden der KWZ die Zustimmung zu den notwendigen Nachträgen der bestehenden Wasserrechtsverleihungen für die Nutzung der Wasserkraft der Rabiusa, vom 15. November 1946 und die Nutzung der Wasserkraft des Valser Rheins, vom 1. Juni 1949, notwendig.

Das Projekt sieht vor, die Wasservorkommen im hinteren Lugnez auf Gebiet der Gemeinden Vrin und Lumbrein zu fassen und in das unterhalb des Stausees Zervreila gelegene Ausgleichsbecken überzuleiten. Dies bedingt den Bau von 5 Wasserfassungen und rund 13 km Stollen. Insgesamt wird rund 32 Mio. m3 zusätzliches Wasser gefasst. Dadurch kann in den bestehenden Anlagen der KWZ im Safiental und in Rothenbrunnen ohne deren Ausbau jährlich ca. 80 GWh zusätzlicher Strom produziert werden. Dies entspricht dem Stromverbrauch von ca. 18’000 Haushaltungen und wird ein Investitionsvolumen von ca. CHF 120 Mio., vorwiegend in der Bauwirtschaft, auslösen.

Erwähnenswert ist auch die wirtschaftliche Nachhaltigkeit des Projekts für die Konzessionsgemeinden und den Kanton mit einer jährlichen Wertschöpfung von rund CHF 2.2 Mio..

Das Projekt Überleitung Lugnez wurde im Laufe der mehrjährigen Planungsphase verschiedentlich angepasst und optimiert, insbesondere auch betreffend der Aspekte des Natur- und Landschaftsschutzes. So wurde beispielsweise im Wissen um den Nutzungskonflikt mit dem betroffenen BLN (Bundesinventar von Landschaften nationaler Bedeutung) – Perimeter „Greina – Piz Medel“ und der diesbezüglich ersten (negativen) Beurteilung der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) vom Februar 2010, auf den Bau von mehreren Fassungen verzichtet. Zwei weitere Fassungen konnten nach ausserhalb des Schutzgebietes verschoben werden. Somit verbleibt eine Fassung innerhalb des BLN-Gebietes und eine weitere auf dessen Grenze, wobei letztere durch Verschiebung in den Neubau einer baufälligen Brücke integriert werden kann. Dies reduziert deren Einsehbarkeit wesentlich.

Neu sind an allen Fassungen zuflussproportionale Restwasserabgaben vorgesehen, das heisst bei grösseren Zuflüssen werden auch grössere Mengen an Restwasser abgegeben, so dass in den unterliegenden Gewässerstrecken trotz der Wasserentnahme eine gewisse Dynamik erhalten bleibt. Diese Art der Dotierung wird insbesondere auch aus Fischereikreisen begrüsst. Ebenfalls wurden die Restwassermengen sowohl aus naturkundlicher als auch aus landschaftlicher Sicht teilweise weit über das gesetzliche Minimum hinaus erhöht.
So sind von der gesamten, im Einzugsgebiet zur Verfügung stehenden Jahreswassermenge rund 40% als Restwasser vorgesehen.
Bei den beiden, das BLN-Gebiet tangierenden Fassungen können gar nur rund 45% der Jahreswassermenge genutzt werden.

Unter diesen geänderten Voraussetzungen wurde vom Kanton eine Neubeurteilung durch die ENHK verlangt. Die Kommission kam mit Bericht vom 15. September 2011 zum Schluss, dass das nun vorliegende Projekt unter gewissen Voraussetzungen als bewilligungsfähig erachtet werden könne und höchstens zu einer leichten Beeinträchtigung des BLN–Objektes Nr. 1913 führen würde.

Gemäss Eidgenössischem Natur- und Heimatschutzgesetz können Bauten und Anlagen in BLN-Gebieten nur zugelassen werden, wenn ein nationales Interesse vorliegt. Das Amt für Energie und Verkehr (AEV) des Kantons Graubünden verlangte deshalb vom Bundesamt für Energie (BfE) eine Zweckmässigkeitsprüfung nach Art. 5 des Wasserrechtsgesetzes (WRG). In der Stellungnahme vom 12. Oktober 2011 kommt das BfE zum Schluss, dass das vorliegende Projekt aus energiepolitischer und energiewirtschaftlicher Sicht einer äusserst zweckmässigen Nutzbarmachung der Wasserkraft im Sinne des Gesetzes entspreche und einen bedeutenden und wesentlichen Baustein zu den energiepolitischen Zielen des Bundes darstelle. Diesem Projekt müsse daher nationale Bedeutung zugesprochen werden. Im Weiteren beurteilt das BfE das Projekt mit „bescheidenen Eingriffen in die Landschaft“ als zweckmässig. Dazu sei die Akzeptanz einzelner Wasserfassungen innerhalb des BLN–Perimeters notwendig.

Auch das Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement des Kantons Graubünden hält in einem Schreiben fest, dass das Konzessionsprojekt „Überleitung Lugnez“ aus bündnerischer und nationaler Sicht energiewirtschaftlich von hoher Bedeutung sei und einen zentralen Baustein der energiepolitischen Ziele des Bundes und des Kantons darstelle.

ln der vorgezogenen Beurteilung des Amtes für Natur und Umwelt (ANU) wird festgehalten, dass bei allen fünf Fassungen die Wasserentnahme keinen Einfluss auf die Wasserqualität haben wird, durch die Wasserableitung keine für die Trinkwasserversorgung genutzten oder nutzbaren Grundwasservorkommen und Quellen beeinträchtigt werden und die vorgeschlagenen Restwassermengen den Ansprüchen der weiter unten liegenden und fischereilich wertvolleren Abschnitte in Bezug auf die freie Fischwanderung genügen.
Mit Ausnahme einer Fassung genügen die vorgeschlagenen Dotierregelungen in der Beurteilung durch das ANU auch, um die in den Restwasserabschnitten enthaltenen, seltenen Lebensräume und Gemeinschaften zu erhalten. An einer Fassung wird zu diesem Zwecke eine Erhöhung der Restwassermenge gefordert.

Die KWZ hat sich auch mehrere Male mit Vertretungen verschiedener Umweltschutzorganisationen getroffen und sich dabei zusammen mit diesen mit dem Projekt auseinandergesetzt. Obwohl die vorgenommenen Projektoptimierungen, von denen einige auch auf Anregungen dieser Organisationen aufgenommen wurden, mehrheitlich positiv beurteilt wurden, herrschen in den grundsätzlichen Fragen (Restwasser heutige KWZ, Bauen in BLN-Gebieten, Nutzung eines der letzten ungenutzten Gewässer, etc.) nach wie vor unterschiedliche Meinungen.

Das Vorhaben präsentiert sich heute, nach Ansicht der KWZ, als ökologisch und ökonomisch ausgewogenes Projekt, welches in voller Übereinstimmung mit den energiepolitischen Zielen des Kantons und des Bundes steht. Durch die CO2-freie Produktion von rund 80 GWh Strom, was ungefähr dem Jahresverbrauch von 18‘000 Haushaltungen entspricht, wäre es ausserdem ein wertvoller Beitrag zur Verbesserung des Klimas und würde die Pläne zum Ausstieg aus der Kernenergie unterstützen. Zudem leistet es einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Wertschöpfung in der betroffenen Region.

Bei Erteilung der entsprechenden Bewilligungen ist die KWZ bereit, die Umsetzung des Projekts, trotz wesentlich höherer Kosten und geringerer Energieausbeute als ursprünglich geplant, unverzüglich in Angriff zu nehmen. Dabei wird sie weiterhin im Dialog mit allen interessierten Kreisen nach ökologisch und ökonomisch tragbaren Lösungen suchen.

Auskünfte:

Kraftwerke Zervreila AG
Clemens Hasler, Geschäftsleiter
Vadianstrasse 59
9000 St. Gallen
Tel. 071 228 40 70

oder

Kraftwerke Zervreila AG
Ueli Bleiker, Leiter Projekt Überleitung Lugnez
Zentrale Rothenbrunnen
7405 Rothenbrunnen
Tel. 081 650 11 33

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