Medienmitteilung 06.07.2012 Überleitung Lugnez

Überleitung Lugnez

Die Kraftwerke Zervreila AG hat zusammen mit den betroffenen Gemeinden das Konzessionsgenehmigungsgesuch für das Projekt „Überleitung Lugnez“ eingereicht. Von den insgesamt 25 Gemeinden, welche in irgendeiner Form über das Projekt befinden mussten, haben deren 23 ihre Zustimmung erteilt. Die Stadt Ilanz hat das Projekt knapp abgelehnt und die Gemeinde Sagogn wird das Gesuch erst nach den Sommerfeien behandeln.

Mit der Einreichung des Gesuches beginnen das Vernehmlassungsverfahren bei den kantonalen und eidgenössischen Fachstellen sowie das öffentliche Auflageverfahren in den betroffenen Gemeinden.

Das Projekt sieht vor, im oberen Lugnez mittels 5 neuen Fassungen zusätzliches Wasser zu fassen und in die bestehenden Anlagen der KWZ über zu leiten. Damit könnten ohne Ausund Umbau der bestehenden Anlagen pro Jahr rund 80‘000 MWh CO2 – freier Strom produziert werden. Dies entspricht dem jährlichen Verbrauch von rund 18‘000 Haushaltungen oder ca. einem Drittel des Verbrauchs der Stadt Chur. Das Investitionsvolumen dürfte rund CHF 115 Mio. betragen.

Als Folge einer engen Zusammenarbeit mit den kantonalen Fachstellen präsentiert sich das Projekt heute als Vorhaben, welches höchsten naturkundlichen- und landschaftlichen Anforderungen genügt. Insbesondere die vorgesehene, zuflussproportionale Restwasserdotierung gewährleistet, dass die unterliegenden Gewässer auch nach der Wasserentnahme stets eine genügende, vor allem für Fauna und Flora wichtige, Dynamik aufweisen.

Das Projekt leistet einen wesentlichen Beitrag zu den energiepolitischen Zielen des Kantons und des Bundes und ist daher vom Bundesamt für Energie auch als Projekt von nationalem Interesse eingestuft worden. Die KWZ ist überzeugt, dass die Realisierung von solchen Projekten nebst einer Vielzahl von weiteren Massnahmen eine unabdingbare Voraussetzung für die viel zitierte Energiewende und insbesondere den beschlossenen Atomausstieg darstellt.

Die erfolgte Projekteingabe bietet für breite Kreise auch eine Gelegenheit, in dieser Frage einmal „Farbe zu bekennen“.

Zur Ansicht der Umwelt- und Fischereiorganisationen, wonach die KWZ mit diesem Projekt, Zitat: „unbeeinträchtigte Gewässer nutzen und zudem grossräumig umleiten will, ohne die bereits gefassten Gewässer im Valser- und Safiental gesetzeskonform mit Restwasser zu dotieren“. Zitat Ende, ist zu betonen, dass diese Sanierung nach Ansicht der KWZ unabhängig vom eingereichten Projekt zu betrachten ist.

Die KWZ bemüht sich nicht zuletzt im Hinblick auf das nun vorliegende Projekt seit Jahren, die gemäss Gewässerschutzgesetz (GschG) notwendigen Sanierungen aktiv anzugehen. Diese richten sich für bestehende Anlagen nach Art. 80 (GschG). Darin ist festgehalten, dass Fliessgewässer saniert werden müssen, sofern sie durch Wasserentnahmen wesentlich beeinflusst werden.

Dass dies auch bei den bestehenden Anlagen der Fall ist, hat die KWZ nie in Frage gestellt.

Sie hat deshalb auch bereits bauliche Massnahmen getroffen, um nach Erhalt der Verfügung diese Vorgaben zügig umsetzen zu können.

Diese Sanierung hat für die betroffenen Unternehmungen entschädigungslos zu erfolgen, sofern die zu treffenden Massnahmen wirtschaftlich noch tragbar sind. Die wirtschaftliche Tragbarkeit ist in einem vom Bundesamt für Energie in Auftrag gegebenen Gutachten definiert worden. Bei der KWZ dürfte der durch die Sanierung entstehende Produktionsausfall einen wesentlichen Anteil der beim eingereichten Projekt erwarteten, zusätzlichen Energiemenge ausmachen.

Auskünfte:

Kraftwerke Zervreila AG
Clemens Hasler, Geschäftsleiter
Vadianstrasse 59
9000 St. Gallen
Tel. 071 228 40 70

oder

Kraftwerke Zervreila AG
Ueli Bleiker, Projektleiter
Zentrale Rothenbrunnen
7405 Rothenbrunnen
Tel. 081 650 11 33

Archiv