Medienmitteilung 03.06.2014

Projekt Überleitung Lugnez: Aussergerichtliche Einigung mit den Umweltschutzorganisationen gescheitert

Gegen die Genehmigung des Konzessionsprojektes durch die Regierung haben die Umweltorganisationen WWF, ProNatura, Schweizerische Greinastiftung sowie der Schweizerische Fischereiverband mit Schreiben 6. Dezember 2013 Beschwerde erhoben. Leider sind die Verhandlungen, aussergerichtlich eine Einigung zu finden, gescheitert.

Das Projekt
Mit dem Ausbauprojekt Überleitung Lugnez könnte die Produktion um 80‘000 MWh auf 622‘000 MWh gesteigert werden. Das Projekt sieht vor, im oberen Lugnez mittels fünf neuen Fassungen zusätzliches Wasser zu fassen und in einem 13 km langen Stollen nach Zervreila überzuleiten. Die Weiterverarbeitung des Wassers würde in den bestehenden Anlagen der KWZ erfolgen, wo keinerlei Aus- oder Umbauten vorgenommen werden müssten.

In der über 10-jährigen Entwicklungsphase des Projekts erfuhr es einiges an Optimierungen zu Gunsten der Umwelt. So wurde auf einen ganzen Ast des Stollens verzichtet, die Anzahl der Wasserfassungen wurden reduziert und alle Wasserfassungen wurden, mit Ausnahme der Wasserfassung Diesrut, aus dem BLN-Gebiet geschoben. Durch diese Optimierungen reduzierte sich die ursprünglich erwartete Jahresproduktion von 120‘000 MWh um rund 50%.

Widerstand der Umweltschutzorganisationen
Die Umweltschutzorganisationen sowie die Fischer führen in ihrer Beschwerde aus, dass nach ihrer Auffassung das Gewässerschutzgesetz nicht in allen Punkten eingehalten sei, die diesbezüglichen Nachweise nicht oder nur mangelhaft erbracht worden seinen und die Regierung demnach bei der Genehmigung der Konzession ihre Kompetenzen überschritten habe.

Einigungsverhandlungen
Obwohl nach Ansicht der KWZ die Gesetzeskonformität bereits im Rahmen der Konzessionseingabe ausreichend geklärt war und dies im Rahmen der Prüfung durch die internen Fachstellen des Kantons und des Bundes auch bestätigt wurde, hatten die Parteien in gegenseitigem Einvernehmen eine Sistierung des Verfahrens bis insgesamt zum 2. Juni 2014 beantragt. Dies mit dem Ziel, in dieser Zeit zusätzliche Nachweise für die Einhaltung der Umweltschutzgesetzgebung zu erbringen.

Zu diesem Zweck wurden von der KWZ weitere Feldaufnahmen und Abklärungen in Auftrag gegeben. Diese beinhalteten insbesondere Aufnahmen von diversen Längs-und Querprofilen bei Niedrigwasserstand im Glenner nach dem Zusammenfluss mit dem Valserrhein im Gebiet der Auen Inslas und Prada Gronda sowie die Aufarbeitung von langjährigen Niederschlagdaten nach verschiedenen Modellen. KWZ hat für diese Abklärungen nochmals einiges an Geld und Zeit investiert.

Die Ergebnisse wurden den Beschwerdeführern in mehreren Aussprachen erläutert und zur eigenen Interpretation auch zur Verfügung gestellt. Zusammenfassend bestätigen die Resultate einmal mehr, dass die Umweltgesetzgebung in allen Punkten gegeben ist. So konnte beispielsweise die (theoretische) Fischgängigkeit selbst für die Seeforelle bis zum Zusammenfluss von Glenner und Valserrhein nachgewiesen werden. Theoretisch deshalb, weil bei Peiden Bad seit Jahrzehnten eine mehrere Meter hohe Schwelle vorhanden ist, welche für Fische jeglicher Art ein unüberbrückbares Hindernis darstellt. Ebenfalls konnte nochmals nachgewiesen werden, dass die Auswirkungen des Projektes auf die Wasserstände in der Ruinaulta in den ökologisch sensiblen Wintermonaten unterhalb der Messgenauigkeit liegen werden. Auch dieses Ergebnis stellte insofern keine Überraschung dar, als durch die beim Projekt vorgesehene und saisonal abgestufte, Zufluss proportionale Restwasserdotierung in den Wintermonaten praktisch kein Wasser entnommen werden kann.

Fazit
Obwohl nach Auffassung der KWZ die notwendigen Nachweise erbracht wurden, fordern die Umweltorganisationen weitergehende Massnahmen. So beispielsweise eine minimale Abflussmenge bei Peiden Bad, unterhalb welcher nach ihrer Auffassung kein Wasser entnommen werden dürfte. Dieser Wert liegt einerseits wesentlich höher als jener, bei welchem die freie Fischwanderung noch gegeben ist und bewegt sich auf einem Wert, welcher selbst in natürlichem Zustand, also ohne heutige KWZ, an durchschnittlich rund 70 Tagen im Jahr nicht erreicht wird.

Völlig unrealistisch erachtet die KWZ auch den Vorschlag eines befristeten Aufschubes des Projektes, allenfalls bis zu einer (vorgängigen) Lösung der Schwall / Sunk – Problematik im Vorderrhein. Einerseits hat der Gesetzgeber diese Frist bis zum Jahre 2030 festgesetzt und andererseits dürfte auch den Beschwerdeführern klar sein, dass bei einem Projekt ohne rechtskräftige Bewilligung in einigen Jahren wieder bei vorne begonnen werden muss.

Die KWZ ist vom Verhalten der Umweltorganisationen enttäuscht und erachtet die zusätzlich geforderten Abklärungen eher unter dem Aspekt „Verzögerung“, da wir überzeugt sind, dass diese keinerlei neue Erkenntnisse bringen würden. Auch sind wir den Gemeinden, welche uns mit überwiegender Mehrheit die Konzession erteilt haben, endlich ein Entscheidung über deren Rechtmässigkeit schuldig.

Die KWZ hat deshalb beim Verwaltungsreicht eine Aufhebung der Sistierung und die Fortsetzung des Verfahrens beantragt.

Auskünfte:
Kraftwerke Zervreila AG
Ueli Bleiker, Projektleiter
7405 Rothenbrunnen
Tel. 081 650 11 36 / 079 268 44 27

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