Medienmitteilung 09.09.2015 Überleitung Lugnez

Projekt Überleitung Lugnez: Bündner Verwaltungsgericht weist Beschwerde der Umweltorganisationen vollumfänglich ab

Das Bündner Verwaltungsgericht hat mit Urteil vom 8. Sept. 2015 die Beschwerde der Umweltverbände World Wide Fund for Nature Schweiz (WWF); Pro Natura, Schweizerischer Bund für Naturschutz; Schweizerische Greina Stiftung zur Erhaltung der alpinen Fliessgewässer (SGS) sowie des Schweizerischen Fischereiverbandes (SFV) gegen die Konzessionserteilung der Regierung für das Projekt Überleitung Lugnez, in allen Punkten abgewiesen. Das Urteil kann innert 30 Tagen ans Bundesgericht weiter gezogen werden.

Das Projekt sieht vor, im hinteren Lugnez, mittels fünf Fassungen, weiteres Wasser zu fassen und über einen rund 13 km langen Stollen ins Ausgleichbecken Zervreila überzuleiten. Der damit in den bestehenden Anlagen der Kraftwerke Zervreila AG (KWZ) produzierte CO2-freie und somit klimaneutrale Strom würde den Bedarf von rund 18’000 Haushaltungen decken.

Die KWZ ist überzeugt, dass für den, im Rahmen der Energiestrategie 2050 angestrebten Ausstieg aus der Kernenergie und die Reduktion der Stromproduktion aus fossilen Brennstoffen, nebst vielen weiteren Massnahmen, mittelfristig auch ein massvoller Ausbau der Wasserkraft als einheimische erneuerbare Energie unverzichtbar sein wird.

Die KWZ freut sich zusammen mit den Konzessionsgemeinden über den Entscheid des Verwaltungsgerichtes und wird, nach Ablauf der Einsprachefrist und dem Studium der umfangreichen Urteilsbegründung sowie auch unter der Berücksichtigung der momentan schwierigen Lage auf dem Energiesektor, im Verlaufe der nächsten Monate über das weitere Vorgehen befinden.

Auskünfte:
Kraftwerke Zervreila AG
Ueli Bleiker, Projektleiter
ueli.bleikerkwz.ch
7405 Rothenbrunnen
Tel. 081 650 11 36 / 079 268 44 27

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