Bundesgericht weist das Projekt Überleitung Lugnez an die Kantonsregierung zurück
Projekt Überleitung Lugnez – eine Jahrhundertchance
Beurteilung des Bundesgerichts
Das Bundesgericht hat zunächst festgestellt, dass das Projekt Überleitung Lugnez nicht zur Folge hätte, dass die heute bereits bestehenden Anlagen der KWZ neu konzessioniert werden müssten. Die Umweltschutzorganisationen haben stets vorgebracht, dass sämtliche Anlagen der KWZ einer Neukonzession bedürften, sollte das Projekt Überleitung Lugnez realisiert werden. Dieses Argument hat das Bundesgericht ausdrücklich verworfen. Auch hat das Bundesgericht ausdrücklich festgestellt, dass die, für das Projekt Überleitung Lugnez,
erforderliche Wasserentnahme marginal in Bezug auf die Fischwanderung sei und deshalb keine fischereirechtlichen Gründe gegen das Projekt sprechen würden.
Das Bundesgericht hat jedoch entschieden, dass die Umweltverträglichkeit des Projekts Überleitung Lugnez nicht unabhängig von den bereits bestehenden Anlagen beurteilt werden dürfe. Das Bundesgericht verlangt insbesondere eine Koordination zwischen der anstehenden Restwassersanierung der bestehenden Anlagen und dem Konzessions- und Bewilligungsverfahren für das Projekt Überleitung Lugnez; und das, obwohl das Projekt Überleitung Lugnez nur einen sehr marginalen Einfluss auf die betroffene Restwasserstrecke hat. Die Regierung des Kantons Graubünden müsse demnach das Projekt in Zusammenhang mit den anstehenden Sanierungsmassnahmen bei den bestehenden Anlagen beurteilen.
Weiter kritisierte das Bundesgericht die Beurteilung des Projekts hinsichtlich der möglichen Auswirkungen auf die Glennerauen. Die Glennerauen Caltgera, Inslas und Prada Gronda sind heute noch nicht als Auen von nationaler Bedeutung ausgeschieden und vom Bundesamt für Umwelt für die Aufnahme ins Bundesinventar vorgeschlagen. Somit dürften sie bis zum Abschluss des Inventarisierungsverfahrens grundsätzlich keine Verschlechterung erfahren. Den Einwänden der KWZ, dass der Kanton Graubünden eine Aufnahme der Glennerauen ins Bundesinventar ablehne und der Bundesrat noch nicht über die Aufnahme entschieden habe, folgte das Bundesgericht nicht. Die kantonalen Fachbehörden, die kantonale Regierung und das Verwaltungsgericht waren übereinstimmend davon ausgegangen, dass die Auswirkungen auf die Glennerauen genügend untersucht wurden und dass sich daraus ergeben habe, dass sich die Situation der Auen mit der Realisierung des Projekts Überleitung Lugnez nicht verändern würde. Das Bundesgericht gelangte jedoch zur Auffassung, dass die von den Umweltschutzorganisationen vorgebrachten Einwände erhebliche Zweifel an dieser Schlussfolgerung bzw. am festgestellten Sachverhalt wecken, weshalb die möglichen Auswirkungen auf die Glennerauen nochmals vertiefter abgeklärt werden müssen.
Nachdem die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission das Projekt als bewilligungsfähig eingestuft hat und die kantonalen Fachstellen sowie das Bundesamt für Umwelt in seiner Stellungnahme zuhanden des Kantons ebenfalls grundsätzlich grünes Licht für die Realisierung des Projekts gaben, kam dieser Entscheid des Bundesgerichts für KWZ überraschend.
Weiteres Vorgehen
Auswirkungen des Urteils
Neben einer Verzögerung bei der Restwassersanierung und der Realisierung des Projekts Überleitung Lugnez, befürchtet KWZ negative Signalwirkungen des Bundesgerichtsentscheids für andere Projekte zum Ausbau von erneuerbaren Energien. Die Bundesversammlung hat am 30. September 2016 die Energiestrategie 2050 verabschiedet. Ein Referendum dagegen wurde bereits angekündigt. Schon heute ist klar, dass der Anteil der erneuerbaren Energien massiv ausgebaut werden muss. Wenn jedoch die Realisierung von Projekten wie das Projekt Überleitung Lugnez, welche mit sehr bescheidenen baulichen Massnahmen zu einer erheblichen Produktionssteigerung führen könnten, derart erschwert wird, ist fraglich, ob die Energiewende tatsächlich realisierbar ist.
Auskünfte:
Kraftwerke Zervreila AG
Clemens Hasler, Geschäftsleiter
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